Grundsaetzliches zu Standleitungen:
Von einer Standleitungsverbindung (engl. Leased Line) spricht man im Gegensatz zur Wählverbindung immer dann, wenn die Verbindung zwischen beiden Endpunkten dauerhaft besteht und nicht für jede Datenübertragung vom Standort erneut aufgebaut werden muß. Typische Wählverbindungen sind über ISDN mittels eines Modems hergestellte Verbindungen. Aber auch ADSL-Verbindungen, die vom Provider regelmäßig durch eine Zwangstrennung getrennt werden, können nicht als Standleitung bezeichnet werden. Neben Standleitung sind im Deutschen die Fachbegriffe Datendirektverbindung (DDV) sowie Standardfestverbindung (SFV oder StFV) gebräuchlich.
Standleitungen und SDSL-Anbindungen können mit Bandbreiten von 1 Mbit/s, 2 Mbit/s, 4 Mbit/s, bis 8 Mbit/s und 10 Mbit/s (SDSL) realisiert werden. Digitale Standleitungen im Prinzip mit sämtlichen Bandbreiten von 256 kbit/s bis 1 Gbit/s (also 1000 Mbit/s) und sogar darüber hinaus. Das bevorzugte Medium für den Datentransport einer Standleitung ist das Kupferkabel sowie die Glasfaser (fibre). Funkverbindungen hingegen dienen eher der Überbrückung von ansonsten schwer zu erschließenden Standorten oder sorgen als zweite Wegstrecke für zusätzliche Ausfallsicherheit. Diese Nutzung einer zweiten Standleitung oder auch Wählverbindung zur Verbesserung der Verfügbarkeit wird auch als Redundanz bezeichnet. Ausreichende Redundanz ist ein wichtiges Thema im Pflichtenheft der IT-Infrastruktur eines Unternehmens.
Durch die Vielfalt der Möglichkeiten kann ein Unternehmen eine Standleitungslösung finden, die exakt auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Beispielsweise ist es möglich, mehrere oder viele Standorte intern über Standleitungen zu vernetzen (über ein Virtuelles Privates Netz - VPN) oder über Standleitungen ans Internet anzuschließen. Gemischte Lösungen, bei denen sowohl öffentlicher als auch privater Datenverkehr über die Standleitungen geleitet werden, sind ebenfalls problemlos realisierbar. Zum Einsatz kommen auf Kundenseite und providerseitig als technische Komponenten Router, Switche und Firewalls.
Das übliche Verfahren bei der Nutzung einer Standleitung ist die Anmietung der Standleitungskapazität bei einem Netzbetreiber, auch Provider oder Internet Service Provider (ISP) genannt. Dieser stellt die Leitung zur Verfügung und sorgt durch die Anbindung der Standleitung an sein eigenes Backbone bei Bedarf auch für die Weitergabe des Datenverkehrs (Traffic) zu anderen externen Teilnehmern. Übliche Mietdauern von Standleitungen und SDSL-Anschlüssen sind 12 Monate, oftmals aber auch 24 Monate, 36 Monate und darüber hinaus.